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   LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21   

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https://dejure.org/2022,17547
LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21 (https://dejure.org/2022,17547)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05.04.2022 - 1 T 10/21 (https://dejure.org/2022,17547)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05. April 2022 - 1 T 10/21 (https://dejure.org/2022,17547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 727, 796 Abs. 1
    Kein Erfordernis einer Rechtsnachfolgeklausel bei identischem Gläubiger und Titelgläubiger

  • RA Kotz

    Gläubiger und Titelgläubiger identisch -Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsvollzieher hat materiell-rechtliche Berechtigung nicht zu prüfen! (IVR 2022, 94)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16

    Zwangsvollstreckung: Klauselerteilung aus einem abgetretenen Anspruch an den

    Auszug aus LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21
    In diesem Fall wäre eine Titelumschreibung auf ihn erforderlich (vgl. BGH, Beschluss v. 02.02.2017 - I ZR 146/16).

    Soweit die Gläubigerin durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über die titulierte Forderung gem. § 80 InsO verloren hätte, müsste dies der Schuldner wiederum im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen oder - wie dargestellt - der Insolvenzverwalter die Erteilung einer Klausel nach § 727 ZPO zu seinen Gunsten beantragen (vgl. BGH, Beschluss v. 05.07.2005 - VII ZB 16/05; BGH, Beschluss v. 02.02.2017 - I ZR 146/16; LG München, Beschluss v. 16.08.2017 - 16 T 2094/17; LG Hagen, Beschluss v. 13.02.2020 - 3 T 35/20).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 148/14

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Grund eines auf die im

    Auszug aus LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21
    Aus diesem Grund benötigt sie keine Rechtsnachfolgeklausel i.S.d. § 727 ZPO (vgl. BGH, Beschluss v. 14.01.2016 - V ZB 148/14).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Rottweil, 05.04.2022 - 1 T 10/21
    Soweit die Gläubigerin durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über die titulierte Forderung gem. § 80 InsO verloren hätte, müsste dies der Schuldner wiederum im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen oder - wie dargestellt - der Insolvenzverwalter die Erteilung einer Klausel nach § 727 ZPO zu seinen Gunsten beantragen (vgl. BGH, Beschluss v. 05.07.2005 - VII ZB 16/05; BGH, Beschluss v. 02.02.2017 - I ZR 146/16; LG München, Beschluss v. 16.08.2017 - 16 T 2094/17; LG Hagen, Beschluss v. 13.02.2020 - 3 T 35/20).
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